Die Stadt München räumt vor Gericht ein, dass sie nicht weiss, welche Mietzuschüsse für Hartz IV Geld Empfänger angemessen sind
Wie die Süddeutsche Zeitung am 10. Nov. 2011 berichtet, könnte ein Streit vor dem Sozialgericht München der Stadt teuer zu stehen kommen.
Eine 52 jährige Münchnerin aus der Maxvorstadt hatte gegen ihren Bescheid des Jobcenters geklagt, indem die Unangemessenheit Ihrer Wohnung bescheinigt worden war. Sie lebt alleine in einer 48 qm grossen Wohnung und muss dafür 690 Euro plus 55 Euro Abschlag auf die Nebenkosten zahlen.
Das Jobsenter beschied der Frau vor fast fünf Jahren, dass dies fast 300 Euro zu viel seien. Sie solle entweder untervermieten oder umziehen. Das Jobcenter legte die Angemessenheit der Wohnung auf 449,21 Euro plus 123 Euro Nebenkosten fest.
Dagegen klagte die Frau. In erster Instanz fanden die Richter das Vorgehen des Jobcenter noch o.K. In der Berufungsverhandlung kamen die Richter zu einem anden Schluß: Die vom Jobcenter und der Stadt vorgelegten Zahlen und Preise "gehen an der Wirklichkeit des Münchner Mietmarkts vorbei".
Der 16. Senat des Landessozialgerichts forderte daraufhin die beklagte Behörde im Sommer 2010 auf, ein schlüssiges Konzept zur "Begründung der Angemessenheitsgrenze" vorzulegen. In der Folge wurden dem Gericht zwar viel Papier mit zahllosen Daten und Zahlen vorgelegt. Die Vorsitzende Richterin konnte bei der Verhandlung am 9.11. jedoch kein schlüssiges Konzept erkennen.
Eine Abgesandte der Stadt, die zur Unterstützung der Jobcentervertreter zur Hilfe in die Verhandlung geschickt worden war, brachte die Lage der Behörde auf einen Satz:" Wäre super, wenn wir wüssten, wie man das macht"
Das Gericht pocht aber auf Fakten: Wo gibt es so billige Wohnungen; wie viele sind es; wie sind sie über das Stadtgebiet verteilt sind.
Nachdem sich das Gericht zur Beratung zurückgezogen hatte verkündete es kein Urteil, sondern räumte den Behörden eine letzte Frist bis zum 14. Dezember 2011 ein, ein entsprechendes Konzept vorzulegen.
"Wenn wir jetzt entscheiden, wäre die Stadt gescheitert." so die vorsitzende Richterin.
Was passiert, wenn keine verwertbaren Unterlagen vorgelegt werden, darüber lässt sich nur spekulieren. Vielleicht wird das Gericht selbst neue Höchstbeträge festsetzen, oder aber es wird ein teueres Gutachten zur Ermittlung der Referenzmieten in Auftrag gegeben.